Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus!

Liebe Patientin, lieber Patient,

wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben:
Melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch an, bevor Sie in die Praxis kommen.
So schützen Sie sich und andere. Ggf. erhalten Sie schon am Telefon den Hinweis auf eine zuständige Stelle für die weitere Abklärung.

Informationen zu Krankheitszeichen und Schutz finden Sie unter: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninfo_Coronavirus.pdf

Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht extra in die Praxis kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem gehäuft COVID-19-Fälle auftreten. Diese Regelung gilt auch für Kinder. In diesen Fällen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen.
Dies ist eine Ausnahmeregelung und wird nicht dauerhaft gelten.

START TYPING AND PRESS ENTER TO SEARCH